Die Lebensmittelausgabe

Da wir sicher gehen müssen, dass Sie zum Kreis unserer bedürftigen Kunden gehören, benötigen wir zunächst von Ihnen Ihren Ausweis und ein amtliches Schriftstück, aus dem hervorgeht, dass Sie bedürftig sind. Ein solches Schriftstück ist für Arbeitslosengeld II- und Sozialgeld-Empfänger der Wohngeldbescheid. Falls Sie ein anderes geringes Einkommen (z.B. Rente, Lohn, Gehalt) haben, bringen Sie bitte auch darüber einen Bescheid mit.Danach erhalten Sie von uns einen Abholausweis. Mit ihm bekommen Sie Ihre Lebensmittel.

 

 

Die Lebensmittel, die wir in Supermärkten und Bäckereien einsammeln, erhalten wir kostenlos. Aber der Transport und die Räume für Sortierung und Ausgabe kosten Geld. Diese Kosten decken wir ausschließlich aus Spenden.Mit Ihrem Ausweis bekommen Sie – gegen ein „Tütengeld“ für Erwachsene 2,00 €  Kinder 0,25 €  die Lebensmittel.

 

Wie viel und welche Ware wir Ihnen geben können, entscheidet sich jeden Tag neu. Wir bemühen uns um eine gerechte Verteilung. aber einen Anspruch auf bestimmte Lebensmittel und ihre Menge können Sie nicht erheben. Meist handelt es sich um unverkäufliche Lebensmittel. Seien Sie aber versichert, wir geben Ihnen nur Lebensmittel, die Sie guten Gewissens essen können!

 

Ausgabe Lübbecke